Stella Award

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H-babe
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Stella Award

Beitrag von H-babe » 23.01.2014 10:05

Die "Stella Awards" wurden von der real existierenden Stella Liebeck inspiriert.

1992 kaufte sich die damals 79-jährige Stella einen Becher Kaffee bei McDonald's, nahm ihn mit ins Auto, klemmte ihn zwischen die Beine und fuhr los. Leider schwappte das Heißgetränk über und verbrannte ihre *ähm* intimen Stellen. Ein Gericht in New Mexiko sprach ihr daraufhin eine Schadensersatzsumme von 2,9 Millionen Dollar zu.

Seitdem werden mit den "Stella Awards" die bizarrsten und absurdesten Gerichtsurteile ausgezeichnet.
Es sind teils groteske Fälle, mit denen Anwälte in den USA vor Gericht ziehen, und nicht selten schlagen sie für ihre Mandanten unglaubliche Summen heraus.

Auf 67,3 Millionen Dollar verklagte etwa ein Richter in Washington eine Reinigungsfirma, die seine wertvolle Hose verlegte. Wie die Beteiligten sich nach endlosem juristischen Hickhack einigten, wurde allerdings nicht bekannt.

Noch befremdlicher schien die Klage eines Mannes aus Portland (Oregon), der behauptete, ständig für die Basketball-Legende Michael Jordan gehalten zu werden und deshalb für Verleumdung und dauerhafte Schädigung 52 Millionen Dollar verlangte. Hinzu kamen unfassbare 832 Million Dollar Schadenersatz, die er von Jordan und einem Mitgründer des Sportartikel-Produzenten Nike für „emotionalen Schmerz und Leid“ forderte. Erst nach Gesprächen mit Nike ließ er die Klage fallen.

In Chicago wurde selbst ein Toter schon verklagt: Der Mann war von einem Zug überfahren worden, woraufhin der leblose Körper in die Luft geschleudert wurde und eine Frau am Bahnsteig traf. Sie brach sich mehrere Knochen – und klagte, jedoch erfolglos. Es hieß, das Unfallopfer habe ihre Verletzungen nicht vorhersehen können.

Ein US-Abgeordneter verklagte Gott wegen vergangener und andauernder „Terrordrohungen“. Die Anklage gegen den Allmächtigen wurde abgewiesen. „Gott hat keine Adresse“, hieß es in der Begründung des Gerichts im Jahr 2008. Der Politiker wollte zeigen, dass man in den USA praktisch jeden aus jedem Grund verklagen könne.

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Gretzky
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Beitrag von Gretzky » 24.01.2014 11:19

Sollte mir auch mal überlegen gegen wen ich klagen kann :!: :twisted:
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H-babe
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Beitrag von H-babe » 24.01.2014 11:55

Hier noch ein paar Urteile

Urteil 1: Privat am stillen Örtchen

Der Gang zur Toilette ist während der Arbeitszeit unvermeidbar – birgt manchmal aber auch ein Risiko. Das zeigt der Fall eines Polizisten aus Bayern. Er klemmte sich in den WC-Räumen den rechten Mittelfinger in einer Tür ein und klagte auf Anerkennung eines Dienstunfalls. Doch das Verwaltungsgericht in München entschied gegen den Kläger. Zwar sei der Weg zur Toilette geschützt, nicht aber der dortige Aufenthalt. Auf dem Klo sei der Beamte Privatmann (Az. M 12 K 13.1024).

Urteil 2: Keine Rente bei Nicht-Erweckbarkeit

Wer ein richtiger Morgenmuffel ist und nicht aus dem Bett kommt, kann das nicht seinem Arbeitgeber anlasten – auch wenn der Arbeitnehmer angibt, an einer „unüberwindlichen morgendlichen Nicht-Erweckbarkeit“ zu leiden. Er höre weder den Wecker noch eine extra angeschaffte Stereoanlage mit 2000 Watt Leistung, gab ein Mann zu Protokoll.

Weil er ständig verschlief – regelmäßig vier- bis fünfmal im Monat – , wurden seine Arbeitsverhältnisse immer sofort wieder gekündigt. Nun kämpfte der Mann um seine Erwerbsminderungsrente – und unterlag. Ein Mitarbeiter, der sich auf solche Gründe berufe, muss sogar eine Streichung seiner Erwerbsminderungsrente hinnehmen, urteilte das Sozialgericht Dresden. Das Gericht ließ eigens ein neurologisches Gutachten erstellen und ordnete zusätzlich eine Untersuchung des Klägers im Schlaflabor an.

Ergebnis: Das behauptete Phänomen beruht auf einem gestörten Biorhythmus infolge „zu späten Zu-Bett-Gehens“. Das rechtfertige keine Rentenzahlung (Az. S 24 R 1531/07).


Urteil 3: Vor Dienstbeginn bekleiden

Kämen Sie auf die Idee, das Anziehen Ihrer Kleidung als Arbeitszeit anzusehen? Einige Polizisten sind dieser Meinung. Schon mehrfach gab es Klagen, die Umkleide- und Rüstzeit – also die Zeitspanne, die die Mitarbeiter für das An- und Ausziehen ihrer Dienstkleidung sowie das Zusammenstellen und späteres Wiederwegpacken ihrer Ausrüstungsgegenstände benötigen – anzurechnen.

Die letzte Klage dazu vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde abgewiesen. Ein Streifenbeamter im Schichtdienst hatte auf die Gutschrift von 15 Minuten pro Schicht geklagt. Das Gericht befand, dies seien dienstvorbereitende Maßnahmen, die vor der Schicht zu erfolgen hätten (Az. 11 K 3998/08).


Anders werteten die Richter den Fall einer OP-Schwester, die sich am Arbeitsplatz aus hygienischen Gründen mehrfach umziehen muss und die Arbeitskleidung nicht Zuhause anziehen darf. Ihr muss das An- und Umlkeiden im Betrieb als Arbeistzeit anerkannt werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az: 5 AZR 678/11).


Urteil 4: Raucher haben das Nachsehen

In den Dienstgebäuden der Stadt Köln gilt absolutes Rauchverbot. Mitarbeiter haben weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Rauchpausen während der Kernarbeitszeit – und das ist rechtens, entscheid das Verwaltungsgericht Köln.

Ein 61-jähriger Mitarbeiter, der seit mehr als 40 Jahren auch während seines Dienstes rauchte, hatte geklagt. Er verlangte, in einem Innenraum des Gebäudes und auch während der Kernarbeitszeiten seinem Laster nachgehen zu dürfen.

Doch er hatte keinen Erfolg. Denn nur Tätigkeiten wie der Gang zur Toilette, der Kaffee im Büro oder kurze private Gespräche auf dem Flur sind laut Gericht zulässige Arbeitsunterbrechungen. Zigarettenpausen gehören nicht dazu (Az. 1 A 812/08).


Urteil 5: Zumutbarer Dienstwagen

Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung. Was aber, wenn das Fahrzeug ethische Konflikte auslöst? So verlangte ein Bestattungsunternehmen von einem Angestellten, einen Leichenwagen als Dienstfahrzeug zu benutzen. Das Landgericht Köln entschied: „In Anbetracht des Stellenwerts eines Leichenwagens ist es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug privat zu nutzen“ (Az. 7 Sa 879/09).

Urteil 6: Lästerei im Vertrauen

Achtung bei Stammtischgesprächen: Die können, wenn sie dem Chef zu Ohren kommen, großen Ärger auslösen. So erging es einer Pflegekraft. Sie hatte bei einem Stammtischtreffen gegenüber einer Kollegin gesagt, sie wisse so viel über ihren Chef zu berichten, dass dieser „keinen Pflegedienst mehr aufmachen dürfe“. Die Lästerei trat nach außen, der Frau wurde fristlos gekündigt. Zu Unrecht, entschied das Arbeitsgericht in Mainz. Zum einen seien die Äußerungen im vertraulichen Gespräch gefallen und zum anderen müsse ein Arbeitnehmer von seinem Chef und seinen Kollegen „nicht positiv denken“ (Az. 11 Sa 266/07).


Urteil 7: Ausnahmezustand Schwangerschaft

Dummheit schützt vor Strafe nicht, lautet ein bekanntes Sprichwort. Schwangerschaft aber offenbar schon. In Darmstadt soll eine Schwangere bei ihrem Arbeitgeber geklaut haben: drei Produkte aus dem Angebot von McDonalds.

Sie behauptete, das Essen habe ihr zugestanden, der Arbeitgeber sah das anders. Er kündigte der Frau. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ordnete den Fall als Diebstahl geringwertiger Güter ein und bewertete damit die Kündigung als ungerechtfertigt. Eine Abmahnung sei ausreichend. Zudem sollten von schwangeren Arbeitnehmerinnen alle Belastungen ferngehalten werden, „die mit einer Kündigung verbunden sind“ (Az. 7 E 3766/04).

Urteil 8: Zweitklo nicht absetzbar

Telearbeit gehört zu den gängigen Praktiken im Berufsleben. Viele Arbeitnehmer dürfen damit von Zuhause aus einen Teil ihrer Arbeit erledigen. Das gibt dem Angestellten aber nicht das Recht, seine Privattoilette als „Zweitklo“ steuerlich abzuschreiben, urteilte das Finanzgericht in Baden-Württemberg.

Unter Vorlage eines Toiletten-Tagebuchs hatte ein Mitarbeiter des Finanzamtes dies erstreiten wollen. Und scheiterte (Az. 9 K 2096/12).

Urteil 9: Adressaten überprüfen

Jeder kennt das: Wer vom Arzt krank geschrieben wird, bekommt zwei Zettel. Einen muss man sofort an den Arbeitgeber schicken, den anderen an die Krankenkasse. Dabei sollte man tunlichst auf die korrekte Schreibweise der Adresse achten. Erreicht die Krankschreibung den Chef wegen eines Fehlers (wie etwa einer falschen Postleitzahl) zu spät, ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Das entschied das Landgericht Köln. Grund: Fahrlässiges Verhalten (Az. 4 Sa 711/11).


Urteil 10: Versehentliche Beleidigung

Manche Menschen sind sehr eitel – auch in Bezug auf ihre Familienmitglieder und Partner. Das musste eine Auszubildende schmerzlich erfahren. Die 19-Jährige hatte die Freundin ihres Chefs auf einem Foto auf 40 Jahre geschätzt – tatsächlich war diese aber erst 31.

Der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, fühlte sich beleidigt und kündigte der jungen Frau fristlos. Zu Unrecht, befand das Arbeitsgericht Mannheim. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet: Das Ausbildungsverhältnis wurde vorzeitig beendet, die Vergütung noch für einen Monat gezahlt (Az. 3 Ca 406/10).

Urteil 11: Gewitter als Arbeitsunfall

Die von der Entladung bei einem Gewitter ausgehende Schockwelle kann ausreichen, um einen Menschen arbeitsunfähig werden zu lassen. So hat es das Sozialgericht Stuttgart festgestellt.

Ein Angestellter des Stuttgarter Flughafens hatte auf Verletztenrente geklagt, nachdem ein Blitz in seiner Nähe eingeschlagen war und Gesteinsbrocken durch die Luft geschleudert wurden. Dabei erlitt er einen Schock und kämpft seitdem mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Richter bewerteten die Folgen des Naturereignisses als Arbeitsunfall, aufgrund dessen dem Mann eine Verletztenrente zustehe. (AZ: S 21 U 233/09)

Urteil 12: Klogang – so oft Sie müssen


Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Der Inhaber einer Anwaltskanzlei hatte minutiös protokollieren lassen, wie viel Zeit einer seiner Rechtsanwälte auf dem stillen Örtchen verbrachte. Innerhalb von zwei Wochen kam er auf eine Bilanz von 384 Minuten. Dafür zog er seinem Angestellten 680 Euro vom Gehalt ab. Der klagte mit der Begründung, in dieser Zeit an Verdauungsstörungen gelitten zu haben. Das Gericht gab ihm Recht. Wo die Grenze zur Arbeitsverweigerung liege, lasse sich nicht klar festlegen. Mittlerweile ist der Mann aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. (AZ: 6 Ca 3846/09)


Urteil 13: Schwangerschaft nicht meldepflichtig

In Bezug auf schwangere Frauen haben es Arbeitgeber schwer. Sie dürfen keine Auskunft darüber verlangen, ob eine Bewerberin schwanger ist oder nicht. Sogar, wenn es um befristete Verträge wie bei einer Schwangerschaftsvertretung geht.

Der Grund: Den Frauen soll kein Nachteil entstehen. Wird die Vertretung ebenfalls schwanger, darf sie nicht aus diesem Grund gekündigt werden, entschied das Landgericht Köln (Az. 6 Sa 641/12).

Urteil 14: Schranken für schikanöse Chefs

Manchmal stimmt die Chemie zwischen Arbeitgeber und -nehmer nicht. Doch deshalb muss man sich nicht alles gefallen lassen, urteilte das Landgericht Köln. Die Aufgaben müssten vertragsgerecht sein und dem Angestellten ein funktionsgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für den Kundendienst eingestellt. Seine Aufgabe: Adressen aus dem Telefonbuch abschreiben. Der Mitarbeiter wurde in seinem Büro eingesperrt und durfte die Toilette nur in Begleitung des Betriebsleiters aufsuchen. Die Richter werteten dieses Verhalten als schikanös. Der Mann darf seine Arbeit niederlegen, wird aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlt (Az. 7 Sa 1597/04).

Urteil 15: Mützenpflicht für Piloten

Häufig gehören Mützen zu Uniformen dazu. Ein lästiges Übel, befand ein Pilot der Lufthansa und verweigerte das Aufsetzen der Kopfbedeckung. Da aber spielte sein Arbeitgeber nicht mit. Da der Pilot die Mütze auf einem Flug von München nach New York nicht bei sich hatte, wurde der Mann sogar von dem Flug abgezogen.


Er gab an, sich wegen seines Geschlechts diskriminiert zu fühlen, weil seine Kolleginnen keiner Mützenpflicht unterliegen. In zweiter Instanz wies das Landgericht Köln die Klage ab. Begründung: Die Mütze sei Teil der männlichen Dienstbekleidung, nicht der weiblichen (Az. 5 Sa 549/11).
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H-babe
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Beitrag von H-babe » 24.01.2014 12:04

geschehen in Amerika

Möwen bespucken verboten
Was man in den USA lieber nicht tun sollte
Eine Auswahl bizarrer Gesetze
VON ROBERT VON RIMSCHA, WASHINGTON

In Florida erhalten Frauen, die beim Friseur unter der Trockenhaube einschlafen, einen Strafzettel. Nein, dies ist kein Scherz, dies ist gültige Gesetzeslage. Also aufgepaßt! Wer als Deutscher diesen Sommer Urlaub in den USA macht, sollte vorher einen Grundkurs in amerikanischem Recht belegen. Kein Land hat ähnlich abstruse Gesetze.

Florida verbietet es unverheirateten Frauen, sonntags mit dem Fallschirm abzuspringen.
Dafür regelt ein anderes Landesgesetz, dass Elefanten, die am Straßenrand abgestellt werden, gleich viele Münzen in die Parkuhr einzuwerfen haben wie Autos.
Öffentliches Entlassen von Darmwinden ist donnerstags nach 18 Uhr ein Straftatbestand, nacktes Duschen ständig.
Eine ehrwürdige amerikanische Lebensweisheit lautet: "Zeige an und werde angezeigt!"
Keine Gesellschaft hat ähnlich bizarre Gerichtsurteile hervorgebracht wie die US-amerikanische. Nirgendwo sonst getrauen sich Lehrer nicht, Schülern die Versetzung zu verweigern, weil deren Eltern sie sonst verklagen würden, und nirgendwo sonst verweigern Ärzte in der Mehrzahl aller Krankenhäuser Geburtshilfe, weil sie vor Millionenforderungen Angst haben, die Geburtsschäden auf Kunstfehler zurückführen.
Die kuriosen Geschworenenentscheidungen sind jedoch nur eine Seite der Medaille. Die andere besteht aus dem Mosaik archaischer Sondergesetze auf Einzelstaats-Ebene, die nie getilgt wurden.
Hätte Bill Clinton das, was er mit Monica Lewinsky tat, statt im Weißen Haus in Washingtons Nachbarstaaten Virginia oder Maryland getan, wäre er überführter Verbrecher. Oralsex und Ehebruch sind in beiden Bundesstaaten Straftatbestände, Virginia verbietet jeden Sex zwischen Unverheirateten.
.Florida hat ein Gesetz gegen Sex mit Stachelschweinen und verbietet es verheirateten Ehemännern, die Brüste ihrer Frau zu küssen.
Alabama verbietet Frauen den Besitz von Sex-Spielzeug, Männern das Spucken in Gegenwart von Frauen und allgemein jede Stellung außer der Missionarsstellung.
In Pensacola im Osten Floridas ist es strafbar, weniger als zehn Dollar bei sich zu führen.
In Tampa Bay ist der Verzehr von Hüttenkäse sonntags nach 18 Uhr verboten.
In Norfolk in Virginia ist das Bespucken von Seemöwen unter Strafe gestellt worden.
Im Landkreis Stafford ist es nur bis 20 Uhr verboten, seine Frau auf den Stufen des Gerichtsgebäudes zu schlagen.
Alabama hat ein Gesetz gegen das Führen eines Fahrzeuges mit verbundenen Augen und gegen Dominospiel am Sonntag. Außerdem darf man in dem Südstaat keine Bartattrappe tragen, wenn man in die Kirche geht, weil dies zu unerwünschter Heiterkeit führen könnte.
Alabama verbietet das Ringen mit Bären und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen. Dafür darf man falsch herum in Einbahnstraßen fahren, wenn man vorne an seinem Wagen eine Laterne anbringt.
In der Stadt Jasper ist es Ehemännern verboten, ihre Gattinnen mit Stöcken zu prügeln, die dicker sind als der Daumen des Herrn im Hause.
In Mobile sind Stöckelschuhe verboten, weil eine Frau sich einmal in einem Gully verhakte und die Stadt verklagte.
In der Großstadt Montgomery ist es verboten, den Regenschirm auf offener Straße aufzuspannen. Das verängstigt nämlich die Pferde. Tierschutz wird auch in Alaska groß geschrieben. Es ist verboten, Elchen zum Zwecke der eigenen Belustigung Alkohol einzuflößen. Außerdem ist es explizit untersagt, Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stoßen oder schlafende Bären für Fotos aufzuwecken. Bären erschießen darf man aber.
Baltimore in Maryland untersagt das Werfen von Heuballen aus dem ersten Obergeschoß und das Mitbringen von Löwen ins Kino. Außerdem darf man Minderjährigen in der Woche nach Ostern keine Hühner verkaufen.
In Ocean City ist es verboten, während des Schwimmens im Meer zu essen.
Das kalte Minnesota untersagt das Nacktschlafen und das Überqueren der Landesgrenzen mit einer Ente auf dem Kopf. Außerdem wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Badewannen Füße haben müssen.
In Oklahoma ist es untersagt, Hunden gegenüber Grimassen zu schneiden. Frauen dürfen sich nicht selbst die Haare schneiden. Hunde in Gruppen von drei und mehr auf Privatgrundstücken brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung aller Besitzer. Und beim Fahren eines Autos darf man keine Comics lesen.
Auch ist in dem Binnenstaat der Walfang untersagt. Fürsorglich ist die Gemeinde Hawthorne: Sie verbietet es, Hypnotisierte in Schaufenstern auszustellen.
Im leidgeprüften Oklahoma City schließlich ist es verboten, im Stadtzentrum gleichzeitig rückwärts zu gehen und einen Hamburger zu essen.
,,Verboten" ist eines jener deutschen Worte, die jeder Amerikaner kennt. Wie ungerecht !
Florida untersagt es, täglich mehr als drei Tassen oder Teller zu zerbrechen. Und da sage noch jemand etwas gegen deutsche Bürokratie oder Europas Regulierungswut.
Fröhlichen Urlaub im Jura-Zoo Amerika!
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Beitrag von H-babe » 24.01.2014 12:06

Gretzky hat geschrieben:Sollte mir auch mal überlegen gegen wen ich klagen kann :!: :twisted:

...so, und du überlegst gegen wen du klagen sollst???
:lol: :lol: :lol:
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Beitrag von Ramazotti » 25.01.2014 1:36

Leute ....ich hol euch ungern auf den Boden der Tatsache ....aber wir sind in Deutschland ....:-( ....500 000 wären schon gigantisch oder Voller lohnersatz ...nur soviel ...ich Tausche gerne !!!
liebe Grüße
Ramazotti

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und nihil fit sine causa

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Beitrag von H-babe » 25.01.2014 11:04

Geht auch in Deutschland

• Mord ist kein Arbeitsunfall. Das Landessozialgericht in Stuttgart wies die Klage einer Witwe zurück. Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den Vater (59) auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden die Richter und verweigerten der Witwe die begehrte Hinterbliebenenrente (Az.: L 2 U 5633/10).

• Kündigung wegen Strom-Klau für 1,8 Cent? Der Arbeitnehmer war mit einem Elektroroller zur Arbeit gefahren. Um genug Strom für die Heimfahrt zu haben, steckte er am Arbeitsplatz das Ladekabel seines Rollers in die Steckdose. Der Arbeitgeber sah das als Stromdiebstahl und kündigte dem Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht urteilte jedoch zu Gunsten des Arbeitnehmers.

• Opfer wehrte sich gegen Angreifer – vorbestraft! Koch Andreas W. (30) wurde an einer Bushaltestelle von Rohrleitungsbauer Robert L. (29) ohne Vorwarnung attackiert, der Fremde brach ihm die Nase. Andreas W. warf eine Flasche nach dem Angreifer. Doch die zerbrach. Und ein Splitter drang dem Rohrleitungsbauer ins linke Auge – blind! Urteil: Für die gebrochene Nase musste Robert L. 800 Euro zahlen. Der Koch aber wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – vorbestraft! Hinzu kamen Schmerzensgeld, Arztkosten, usw.

• Der verrückteste Prozess 2011: Leidet Lehrerin Marion V. aus Vechta (Niedersachsen) an einer Hasen-Phobie? Der Fall: Die Lehrerin für Erdkunde und Deutsch verließ plötzlich heulend den Unterricht. Angeblich, weil Realschülerin Kim (16) einen Hasen an die Tafel gezeichnet hatte. Marion V. hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt. Die Schülerin sollte keine Hasenzeichnungen mehr an die Tafel malen und außerdem nicht mehr behaupten, die Lehrerin habe beim Anblick von Hasen Angst. Die Klage wurde abgewiesen!



...und Rama - dein Fall wird, wenn du ihn veröffentlichst, vielleicht auch bei den Kuriositäten landen.
Für dich ist er leider harte Realität - wünsch dir trotz allem viel Kraft und Geduld um das Ganze durch zu stehen und Familie und Freunde die dich dabei unterstützen.
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