Gerechtigkeit hat gesiegt: In zweiter Instanz ist die Sicherstellung von Motorrädern wegen Überschreitens von Tempolimits nun als nicht rechtmäßig beurteilt worden. Die bayerische Polizei hatte seit Sommer 2007 vereinzelt zu dieser unverhältnismäßigen Maßnahme gegriffen. Betroffene Motorradfahrer können nun Schadenersatzansprüche geltend machen, und die Behörden anderer Bundesländer werden von etwaigen Erwägungen Abstand nehmen.
http://www.mo-web.de/index.php?id=348
Aber trotzdem ist zu schnelles fahren nicht erlaubt.
Viele Grüße
Uli