Lärmmessung in Leitpfosten

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Gretzky
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Lärmmessung in Leitpfosten

Beitrag von Gretzky » 13.08.2014 12:49

Gegen Motorradlärm: Staatssekretärin Dr. Gisela Splett und Minister Reinhold Gall.

Mittels Leitpfostenzählgeräten mit Lärmmesstechnik will das Baden-Württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur das Lärmproblem durch die Manipulation von Schalldämpfern gezielt angehen und so im Kampf gegen diesen spezifischen Verkehrslärm vorankommen. Die Polizei unterstützt die Aktion mit einer Schwerpunktkontrolle. Innenminister Reinhold Gall und die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatsekretärin Dr. Gisela Splett, haben Anfang August in Löwenstein (Schwäbisch-Fränkischer Wald, Landkreis Heilbronn) einen Prototypen vorgestellt. Ergänzend hat die Polizei auf der Bundesstraße 39 bei Löwenstein Anhaltekontrollen bei Motorrädern durchgeführt, die auf der Stecke als besonders laut aufgefallen sind.

„Die Lärmmessung mit Leitpfostenzählgeräten ist ein erfolgversprechender Ansatz, mit dem Baden-Württemberg bundesweit Pilotfunktion übernimmt. Mit der Entwicklung von Verfahren zur Lärmpegelerfassung durch Leitpfostenmessgeräte am Fahrbahnrand wollen wir die Bewertungs- und Beurteilungsvorschriften zum Motorradlärm weiterentwickeln und die Kontrollmöglichkeiten verbessern“, so Dr. Gisela Splett. Die Messung erfolgte hierbei mit einem Prototyp des zur Lärmmessung optimierten Leitpfostenzählgerätes.

Aufgefallene Motorräder wurden unweit der Messstelle von der Polizei einer Kontrolle unterzogen und auf nicht zugelassene Auspuffanlagen vom Motorrad-Kompetenzteam der Polizei überprüft. „Es spricht viel dafür, dass derjenige, der sein Fahrzeug unzulässig technisch manipuliert, sich auch sonst nicht an die Verkehrsregeln halten will“, sagte Innenminister Reinhold Gall. Leider sei der Trend bei den Unfällen mit Motorrädern alarmierend. Die Polizei werde daher mit landesweiten Überwachungsaktionen an den Sonntagen, 10. August, 24. August und 7. September, ein Zeichen setzen. Selbstverständlich werde neben dem Verkehrsdienst auch der Streifendienst mit Geschwindigkeitskontrollen im täglichen Einsatz kontrollieren. „Mit den neuen Leitpfosten stehen künftig objektive Messergebnisse über die Lärmbelastung zur Verfügung, die der Polizei eine gezielte und effektive Verkehrsüberwachung erleichtert“, sagte der Innenminister.

Die besondere Lärmentwicklung bei Motorrädern ergibt sich vor allem aus der Fahrweise beim Beschleunigen und Verzögern in Verbindung mit hohen Motordrehzahlen. Die Ausnutzung der fahrdynamischen Möglichkeiten ist aber kein Verkehrsverstoß. „Ich setze mich deshalb für anspruchsvolle Lärmbegrenzungsvorschriften für Motorräder bei der Zulassung ein“, betont die Lärmschutzbeauftragte. Baden-Württemberg hatte bereits im Herbst 2012 im Bundesrat eine Mehrheit für einen Antrag erhalten, dessen Zielsetzung die Begrenzung des von Motorrädern ausgehenden Lärms durch verschärfte Genehmigungsvorschriften war. Auf europäischer Ebene wurden die Vorschläge Baden-Württembergs aber bisher noch nicht berücksichtigt. Auch in Brüssel geführte Gespräche haben bislang keine Hoffnung auf eine zeitnahe Verbesserung des europäischen Regelwerks gemacht. Das Land hat sich in der jüngsten Vergangenheit wiederholt für die Minderung der von Motorrädern ausgehenden Lärmbelastung eingesetzt.
Durch die technische Weiterentwicklung der ursprünglich rein zur Verkehrszählung verwendeten sogenannten Leitpfostenzählgeräte zur Lärmmessung erhofft sich das Land weitere Handlungsoptionen im Kampf gegen Verkehrslärm. Als vielversprechend in dieser Hinsicht hat sich aus Sicht des Landes ein Modellprojekt im Südschwarzwaldort Todtnau-Präg (Kreis Lörrach) erwiesen. Wie die Bundesstraße 39 bei Löwenstein handelt es sich dort um eine bei Motorradfahrern beliebte Bergstrecke. Mit dem neuen Verfahren können Geschwindigkeitsverläufe und Lärmwerte einzelner Fahrzeuge ermittelt werden.

Werden die zulässigen 80 Dezibel überschritten, muss der Fahrer mit einer Geldbusse rechnen. Wurde beispielsweise mit schnellen Handgriffen der so genannte dB-Killer aus dem Auspuff entfernt, liegt Vorsatz vor, womit das bei Fahrlässigkeit verhängte Bussgeld von € 90,- verdoppelt wird. Aussderdem erlischt die Betriebserlaubnis, weil die Maschine manipuliert wurde.
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Beitrag von Bandenchef wega » 13.08.2014 15:52

Liebe Maex,
eine Verdoppelung der Strafe wird nur vorgenommen, wenn er den DB Killer dabei hat und ihn wieder einbaut.
Dann hat er vorsätzlich gehandelt.
Hat er ihn nicht dabei, müssen sie ihm nachweisen, dass er den Auspuff manipuliert hat und das ist meistens nicht möglich, ausser er kommt mehrfach in eine Kontrolle an verschiedenen Tagen und es ist der gleiche Polizist mit dabei.
Oli hat ja seinen DB Killer auch schon in Südtirol verloren.

LG
Bandenchef Wega


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Mp3ler
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Beitrag von Mp3ler » 16.08.2014 8:13

Lieber Wega,

dei Tatbestand zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geht bereits von Vorsatz aus. Somit ist dahingehend nur eine Verdopplung möglich wenn er mehrfach mit entferntem DB-Killer auffällt.

Wenn du aber den DB-Killer nicht dabei hast, bleibt in vielen Fällen dein Gefährt stehen. Zusätzlich zur Strafe. Die bekommst du nämlich trotzdem. Du hast zwar das Recht dagegen vorzugehen aber hier musst du nachweisen, dass keine Manipulation vorliegt.

LG Andre

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Ramazotti
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Beitrag von Ramazotti » 18.08.2014 13:03

....bin zum Glück jetzt endlich im reifen und gesetzten alter und brauche keine Manipulationen an Auspuffanlagen ...die können von mir aus messen was sie wollen ...Ich fahr jetzt GS :wink: ...die ist ganz leise ...und wegen den offenen lafranconis an der DUC mach ich mir keine sorgen ...das war schon immer so :lol: :lol:

Wenn die Rennleitung aber was sinnvolles machen will dann bitte verschärft Alkoholkontrollen ...da hab ich null Toleranz
liebe Grüße
Ramazotti

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Gretzky
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Beitrag von Gretzky » 18.08.2014 17:14

Ramazotti hat geschrieben: Wenn die Rennleitung aber was sinnvolles machen will dann bitte verschärft Alkoholkontrollen ...da hab ich null Toleranz
Stimm ich Dir voll und ganz zu :!: :!: :!:
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